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Ein Bebauungsplan (B-Plan) mit den verbindlichen Festsetzungen
• Dachform: Satteldach, Neigung 35°
• Eingeschossigkeit
schien eine wesentliche Änderung und eine nötige Erweiterung des Baukörpers nicht zuzulassen.

Nach intensiven Abstimmungen mit der Genehmigungsbehörde konnte, als Abweichung von den restriktiven Festsetzungen des B-Plans, ein Staffelgeschoss mit einem Pultdach realisiert werden.

Die Grundidee bestand darin, fließende, ineinander übergehende Räume im nahezu vollständig umgebauten EG zu schaffen, die sich durch großformatige Fenster- und Türelemente zum Garten öffnen.
Fenster- und Türelemente der ebenfalls zur Südseite Ausgerichteten Individualräume im OG ermöglichen einen einzigartigen Ausblick in das Ruhrtal.

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